AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Axel Mehner, Heilpraktiker für Psychotherapie,
NLP-Trainer, Coach (ECA), Kommunikationstrainer
1. Allgemeines, Geltungsbereich

Axel Mehner (im Folgenden auch Coach genannt), führt Trainings, Coaching, Beratung und psychotherapeutische Behandlungen gemäß diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Auftragserteilung gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber (im Folgenden auch Klienten genannt) als angenommen. Herr Axel Mehner ist von der Europäischen Coaching Assoziation (ECA) zertifiziert, außerdem vom DVNLP und zugelassen als Heilpraktiker für Psychotherapie.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Coach nicht an. Auch wenn der Coach in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen Verträge vorbehaltlos schließt, gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Axel Mehner; Training, Coaching, NLP.
Von diesen AGBs abweichende Vereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von Mehner Training, Coaching, NLP schriftlich bestätigt werden.

2. Angebote, Honorare, Zahlungsbedingungen

Die Angebote sind freibleibend, vorbehaltlich eventueller Änderungen. Für Coaching-Leistungen werden die in der Coachingvereinbarung oder im
Seminarangebot vereinbarten Honorare berechnet. Nebenkosten, wie Telefongebühren, Reise- und Übernachtungskosten usw., werden dem Klienten bzw. Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Die Honorare für Privatzahler verstehen sich inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt.
Bei den Honoraren für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen kommt eventuell die gesetzliche MwSt. hinzu. Der Klient gilt als Schuldner des Coaching-Honorars, solange keine schriftliche Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird das Honorar jeweils in bar nach jeder Sitzung entrichtet, oder ist innerhalb von 7 Tagen zu überweisen. Rechnungen für gehaltene Seminare sind ebenfalls innerhalb von 7 Tagen nach der Veranstaltung zu bezahlen..
Die Termine für Telefon-Coaching werden zwischen Coach und Klienten nach beiderseitiger Verfügbarkeit vereinbart. Die Telefonkosten trägt der Klient. Das Honorar für die Dauer des Coachings hat ein Zahlungsziel von 7 Tagen. Mail-Anfragen, die inhaltlich Coaching-Themen betreffen, werden entsprechend der
aufgewendeten Zeit für die Beantwortung honoriert und in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist hat ein Zahlungsziel von 7 Tagen.

3. Absage eines Termins

Zeit und Ort des Coachings und Trainings werden zwischen den Vertragspartnern einvernehmlich vereinbart. Der Klient/ Auftraggeber verpflichtet sich pünktlich zu erscheinen. Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Das Seminar oder das Coaching startet pünktlich und wird vom vereinbarten Startzeitpunkt an berechnet. Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung der Coachingsitzungen ist bis spätestens 2 Werktage vor dem Termin möglich. Danach wird bei Absage bis 24 Stunden vor dem Termin das Honorar zu 50 % in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen wird das volle Honorar als Ausfallhonorar fällig.

4. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse

Der Coach/Trainer ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Coaching/ Trainingstermine zu verschieben, hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind. In diesem Fall wird der Coach den Klienten schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Falls der Klient unter der hinterlassenen Rufnummer nicht zu erreichen war und auch in jedem anderen Fall besteht kein Anspruch auf Übernahme der Anfahrts- oder sonstiger Kosten.

5. Copyright

Alle an den Klienten ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Die Unterlagen sind zum persönlichen Gebrauch des Klienten bestimmt. Wird zwischen Klient und Coach ein Coachingbericht vereinbart, wird dieser gesondert in Rechnung gestellt.
Das Urheberrecht an den Coaching oder Seminarunterlagen gehört Axel Mehner. Dem Klienten ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von Axel Mehner ganz oder auszugsweise für Außenstehende zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen, sie können allerdings firmenintern oder privat genutzt werden.

6. Versicherungsschutz

Jeder Klient oder Seminarteilnehmer trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Coachingsitzungen oder des Seminars und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Das Coaching/ Seminare sind keine Psychotherapie und können diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Veranstalter von Team-Coachings, Seminaren, Workshops usw. ist immer der
Auftraggeber. Die Teilnehmer haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch den Coach.

7. Haftung

Die Informationen und Ratschläge in Coaching-Sitzungen sowie in allen Dokumentationen sind durch die Coach sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit von Axel Mehner handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Klienten.

8. Vertraulichkeit

Der Coach verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Klienten auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sich der Coach, die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.

9. Mitwirkung des Klienten

Das Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Der Coach steht dem Klienten als Prozessbegleiter und Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten geleistet. Der Klient sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen. Je besser der Klient die Coachingergebnisse umsetzt, desto größer ist der Erfolg.

10. Abgrenzung zur Psychotherapie

Coaching ist keine Therapie und ersetzt diese auch nicht. Als Heilpraktiker für Psychotherapie bin ich allerdings befugt Neurotische Störungen zu behandeln.
Andere Störungen (organisch-psychische Störungen und Psychosen) behandele ich nur begleitend zur Behandlung eines entsprechenden Facharztes.
Coaching basiert auf einer Coach-Klienten-Beziehung, die durch ein partnerschaftliches Miteinander gekennzeichnet ist und dabei die Rolle des Coaches von Therapeuten und Ärzten abgrenzt.
Coaching ist lösungsorientiert und auf die Gegenwart, Zukunft und Aktivität ausgerichtet. Psychotherapie ist die gezielte Behandlung einer psychischen Krankheit. Coaching dient dem “gesunden” Menschen, welcher handlungsfähig und zur Selbstreflexion fähig ist.
Das Ergebnis eines Coachings stellt nicht die Linderung psychischer Beschwerden dar, sondern verbessert die individuelle Leistungs- und Erlebnisfähigkeit des Klienten, womit eine Steigerung seiner allgemeinen Lebensqualität einhergeht.

11. Sektenerklärung

Hiermit erkläre ich, dass ich nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard (Gründer der Scientology-Organisation) arbeite oder gearbeitet habe, dass ich nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult wurde und keine Kurse und/oder Seminare bei der Scientology-Organisation besuche oder besucht habe, in denen nach der Technologie von L. Ron Hubbard gearbeitet wird und dass sämtliche Coachings und Beratungen nicht nach dieser Technologie durchgeführt werden. Zudem lehne ich sektiererische undemokratische Praktiken jedweder Art ab.

12. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Klienten einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren Sinn der unwirksamen möglichst Nahe kommt.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist Göttingen. Gerichtstand ist das zuständige Amtsgericht Göttingen. Es gilt das Recht der BRD.