AGB’s

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Axel Mehner; Heilpraktiker für Psychotherapie,
NLP-Trainer, Coach (ECA) , Kommunikationstrainer,

 

1. Allgemeines, Geltungsbereich

Axel Mehner (im Folgenden auch Coach genannt), führt Trainings, Coaching, Beratung
und psychotherapeuthische Behandlungen gemäß diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Auftragserteilung gelten diese Bedingungen
vom Auftraggeber (im Folgenden auch Klienten genannt) als angenommen. Herr Axel
Mehner ist von der Europäischen Coaching Assoziation (ECA) zertifiziert, außerdem vom
DVNLP und zugelassen als Heilpraktiker für Psychotherapie.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Coach
nicht an. Auch wenn der Coach in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender
Bedingungen Verträge vorbehaltlos schließt, gelten ausschließlich die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen von Axel Mehner; Training, Coaching, NLP.
Von diesen AGBs abweichende Vereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von
Mehner Training, Coaching, NLP schriftlich bestätigt werden.

2. Angebote, Honorare, Zahlungsbedingungen

Die Angebote sind freibleibend, vorbehaltlich eventueller Änderungen.
Für Coaching-Leistungen werden die in der Coachingvereinbarung oder im
Seminarangebot vereinbarten Honorare berechnet. Nebenkosten, wie Telefongebühren,
Reise- und Übernachtungskosten usw., werden dem Klienten bzw. Auftraggeber
gesondert in Rechnung gestellt. Die Honorare für Privatzahler verstehen sich inkl. der
jeweils gültigen gesetzlichen MwSt.
Bei den Honoraren für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen kommt eventuell
die gesetzliche MwSt. hinzu.
Der Klient gilt als Schuldner des Coaching-Honorars, solange keine schriftliche
Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird das Honorar jeweils in bar nach jeder Sitzung
entrichtet, oder ist innerhalb von 7 Tagen zu überweisen.
Rechnungen für gehaltene Seminare sind ebenfalls innerhalb von 7 Tagen nach der
Veranstaltung zu bezahlen..
Die Termine für Telefon-Coaching werden zwischen Coach und Klienten nach
beiderseitiger Verfügbarkeit vereinbart. Die Telefonkosten trägt der Klient. Das Honorar
für die Dauer des Coachings hat ein Zahlungsziel von 7 Tagen.
Mail-Anfragen, die inhaltlich Coaching-Themen betreffen, werden entsprechend der
aufgewendeten Zeit für die Beantwortung honoriert und in Rechnung gestellt. Der
Rechnungsbetrag ist hat ein Zahlungsziel von 7 Tagen.
3. Absage eines Termins
Zeit und Ort des Coachings und Trainings werden zwischen den Vertragspartnern
einvernehmlich vereinbart. Der Klient/ Auftraggeber verpflichtet sich pünktlich zu
erscheinen. Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Das Seminar oder das
Coaching startet pünktlich und wird vom vereinbarten Startzeitpunkt an berechnet.
Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung der Coachingsitzungen ist bis
spätestens 2 Werktage vor dem Termin möglich. Danach wird bei Absage bis 24 Stunden
vor dem Termin das Honorar zu 50 % in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen wird das
volle Honorar als Ausfallhonorar fällig.

4. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse

Der Coach/Trainer ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Coaching/ Trainingstermine zu
verschieben, hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund Krankheit, Unfall
oder ähnlichem entstanden sind. In diesem Fall wird der Coach den Klienten
schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Falls der Klient unter der
hinterlassenen Rufnummer nicht zu erreichen war und auch in jedem anderen Fall
besteht kein Anspruch auf Übernahme der Anfahrts- oder sonstiger Kosten.

5. Copyright

Alle an den Klienten ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart
ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Die Unterlagen sind zum persönlichen
Gebrauch des Klienten bestimmt. Wird zwischen Klient und Coach ein Coachingbericht
vereinbart, wird dieser gesondert in Rechnung gestellt.
Das Urheberrecht an den Coaching oder Seminarunterlagen gehört Axel Mehner. Dem
Klienten ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von Axel
Mehner ganz oder auszugsweise für Außenstehende zu reproduzieren und/oder Dritten
zugänglich zu machen, sie können allerdings firmenintern oder privat genutzt werden.

6. Versicherungsschutz

Jeder Klient oder Seminarteilnehmer trägt die volle Verantwortung für sich und seine
Handlungen innerhalb und außerhalb der Coachingsitzungen oder des Seminars und
kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Das Coaching/ Seminare sind keine
Psychotherapie und können diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale
psychische und physische Belastbarkeit voraus.
Veranstalter von Team-Coachings, Seminaren, Workshops usw. ist immer der
Auftraggeber. Die Teilnehmer haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch den
Coach.

7. Haftung

Die Informationen und Ratschläge in Coaching-Sitzungen sowie in allen Dokumentationen
sind durch die Coach sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit von Axel Mehner
handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht
geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische
Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Klienten.

8. Vertraulichkeit

Der Coach verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen
betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Klienten auch nach der
Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Darüber
hinaus verpflichtet sich der Coach, die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen
Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.

9. Mitwirkung des Klienten

Das Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten
vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Der
Coach steht dem Klienten als Prozessbegleiter und Unterstützung bei Entscheidungen und
Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten
geleistet. Der Klient sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner
Situation auseinanderzusetzen. Je besser der Klient die Coachingergebnisse umsetzt,
desto größer ist der Erfolg.

10. Abgrenzung zur Psychotherapie

Coaching ist keine Therapie und ersetzt diese auch nicht. Als Heilpratiker für
Psychotherapie bin ich allerdings befugt Neurotische Störungen zu behandeln.
Andere Störungen (organisch-psychische Störungen und Psychosen) behandele ich nur
begleitend zur Behandlung eines entsprechenden Facharztes.
Coaching basiert auf einer Coach-Klienten-Beziehung, die durch ein partnerschaftliches
Miteinander gekennzeichnet ist und dabei die Rolle des Coaches von Therapeuten und
Ärzten abgrenzt.
Coaching ist lösungsorientiert und auf die Gegenwart, Zukunft und Aktivität ausgerichtet.
Psychotherapie ist die gezielte Behandlung einer psychischen Krankheit.
Coaching dient dem “gesunden” Menschen, welcher handlungsfähig und zur
Selbstreflexion fähig ist.
Das Ergebnis eines Coachings stellt nicht die Linderung psychischer Beschwerden dar,
sondern verbessert die individuelle Leistungs- und Erlebnisfähigkeit des Klienten, womit
eine Steigerung seiner allgemeinen Lebensqualität einhergeht.

11. Sektenerklärung

Hiermit erkläre ich, dass ich nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard (Gründer der
Scientology-Organisation) arbeite oder gearbeitet habe, dass ich nicht nach der
Technologie von L. Ron Hubbard geschult wurde und keine Kurse und/oder Seminare bei
der Scientology-Organisation besuche oder besucht habe, in denen nach der Technologie
von L. Ron Hubbard gearbeitet wird und dass sämtliche Coachings und Beratungen nicht
nach dieser Technologie durchgeführt werden. Zudem lehne ich sektiererische
undemokratische Praktiken jedweder Art ab.

12.Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Klienten einschließlich dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so
wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder
teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren Sinn der
unwirksamen möglichst Nahe kommt.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Göttingen. Gerichtstand ist das zuständige Amtsgericht Göttingen. Es gilt
das Recht der BRD.